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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 43

1849 - Münster : Coppenrath
_____43_________ Thronfolger überschreiten alle Grenzen der Mäßigung und trei- den mit dem Vermögen und dem Leben der edelsten Bürger ein grausames Spiel. Es entsteht eine zügellose Soldatenherrschaft, und die Prätorianer verfügen selbst über den Thron. Erst Vespa- sian stellt die Ordnung wieder her, die auch von seinen Nachfol- gern, den einzigen Domitian ausgenommen, bis zum Jahre 180 aufrecht erhalten wird; und das Reich blühet wieder auf. Zweiter Abschnitt: Vom Tode des Kaisers Marc Aurel bis zur Alleinherrschaft des Kaisers Conslantin, 324. — Commodus zerstört die Früchte der Negierung seiner weisen Vorgänger, und das Verderben reißt furchtbar um sich. Die Prätorianer setzen nach Willkür Kaiser ein und ab und tobten die wenigen Bessern, welche den Versuch wagen, die verfallene Mannszucht wiederherzustellen. Kaiser stehen gegen Kaiser auf, und das Reich sinkt immer tiefer. Dritter Abschnitt: Vom Kaiser Consiantin bis zum Un- tergänge des abendländischen Ucichcs 476 nach Chr. — Eonstantin verlegt den Sitz der Regierung nach Eonstantinopel und ordnet und beruhiget das Reich. Allein unter seinen Nachfolgern sinkt es wieder; und als die Ströme der Völkerwanderung die Gren- zen durchbrechen, kann es sich nur durch Miethstruppen noch eine Zeitlang schützen. Durch die gänzliche Trennung der orienta- lischen und occidentalischen Hälfte, welche nach dem Tode des Theodosius erfolgt, wird die letztere immer mehr den Einfällen der fremden einbrechenden Völker bloßgestellt. Eine Provinz nach der andern geht verloren. Endlich, durch Lasterhaftigkeit völlig geschwächt und der Wiedergeburt unfähig, fällt Rom im Kampfe hier mit der verjüngenden Religion des Menschengeschlechts, d e m Ehristenthum, dort mit dem überschwellenden Strome der naturkräftigen Germanen, im Jahre 476 nach Ehr.') ') Dr. C. Peter, Zeittafeln der rom. Geschichte. Halle 1841.

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 228

1849 - Münster : Coppenrath
228 die Bundesgenossen einen hochverräterischen Eingriff in die seit Jahrhunderten ausgeübte Hoheit; die Bundesgenossen endlich, von Drusus und seiner Partei öffentlich und heimlich unterstützt, for- derten immer lauter und dringender das römische Bürgerrecht. Und als dieses noch immer verweigert wurde, trafen die Bun- desgenossen bereits Voranstalten zu einer völligen Trennung von Rom und zur Stiftung eines eigenen Bundesstaates. Es herrschte ein unheimliches, die Republik und Italien in gegenseitigem Mißtrauen erhaltendes Wesen, als plötzlich Livius Drusus im eigenen Hause unter dem Dolche eines Mörders fiel. Run wur- den alle Verordnungen des unglücklichen Tribunen sofort aufge- hoben, alle Freunde und Gönner der Bundesgenossen aus Rom vertrieben, ja sogar eine besondere Verordnung (lox Varia) er- lassen, welche gegen öffentliche und geheime Anhänger der Bun- dvsgenossensache richterlich einzuschreiten gebot. Da kam das Un- gewitter, welches schon lange drohend am italischen Himmel stand, zum verheerenden Ausbruch. §. 55. Dcr Klarst sch c oder Dundcsgcnostcnkricg. (90—88.). Wie auf einen Schlag fielen nun die um ihre gerechten Wünsche und Hoffnungen betrogenen Völker Italiens von der römischen Republik ab, um eine eigene, selbständige zu bilden. Es erhoben sich die Marser, Picentiner, Peligner, Marruciner, Vestiner, Hirpiner, Frentaner, Venufier, Jappger, Lucaner und Samniter; und nur die Latiner, Etrusker und Umbrer blieben Rom treu. Corfinium, eine feste Stadt im Lande der Peligner, wurde zum Mittelpunkte der italischen Bundesrepublik ausersehn und deshalb Jtalica genannt. Hier war der Hauptwaffenplatz, hier der Sitz des Senats, der als höchster Bundesrath aus fünf- hundert Abgeordneten sämmtlicher Völker bestand und mit unbe- schränkter Vollmacht regierte Dieser ernannte zwei Consuln, welche den Oberbefehl führten über die beiden Kriegsbezirke, in welche man Italien getheilt hatte. Im nordwestlichen Bezirke befehligte der Consul Pompädius Silo, ein Marser; im südöst- lichen der Consul Aponius Motulus, ein Samniter. Die Auf- gebote der einzelnen Landschaften standen unter zwölf, ebenfalls vom Bundestage ernannten Prätoren, so daß in jedem Krieges- bezirke ein Consul mit sechs Prätoren befehligte.

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 314

1849 - Münster : Coppenrath
314 schlachtet; andere, denen das Leben geschenkt wurde, mußten jetzt die niedrigsten Dienste verrichten. Mancher, der in Rom in vollem Glanze gelebt und die ansehnlichsten Ämter verwaltet hatte, ging jetzt als Hirt hinter den deutschen Heerden her. Das härteste Loos aber traf die gefangenen Sachwalter. Einem von diesen rissen sie in Wuth sogar die Zunge aus, unter dem Zurufe: „Nun höre auf, zu zischen, Natter!" Die Nachricht von dieser großen Niederlage verbreitete zu Rom Furcht und Schrecken. Laut klagte der alte Kaiser in sei- nem Palaste und rief ein Mal über das andere: „Varus, Va- rus, gieb mir meine Legionen wieder!" Er gelobte seinem Ju- piter große Feste, wenn er das Reich rette; denn allgemein fürchtete man den Einbruch der deutschen Völker, wie in den Zeiten der Cimbern und Teutonen. Schnell wurde ein neues Heer ausgerüstet und unter dem Tiberius nach dem Rhein geschickt. Zu seiner Verwunderung fand er aber hier Alles in Ruhe; nur die Freiheit des Landes hatten die Deutschen ver- theidigen wollen; und als dieses gelungen, waren sie wieder heimgekehrt. Tiberius ging zwar über den Rhein und verwü- stete die nächsten Gauen, kehrte aber eiligst zurück, als er von dem Anzüge eines deutschen Heeres hörtet) §. 74. Des Augustus Familie und Tod. So glücklich Augustus während seiner langen Regierung bis auf die Kriege mit den Deutschen war, so unglücklich war er als Gatte und Vater. Seine dritte Gemahlin, die herrsch- süchtige Li via, die er ihrem ersten Gatten, dem Tiberius Nero, entführte, brachte nichts als Unheil in sein Haus, und mit Recht kann man behaupten, daß der ruhmgekrönte Kaiser als Familien- vater der unglücklichste Mann war, dem keine der Segnungen zu Theil ward, die er durch seine Gesetze-über das Familien- leben zu verbreiten suchte. Er hatte aus seiner ersten Ehe eine Tochter Julia, die nacheinander mit dem Marcus Marcellus, seiner Schwester Sohn, dann mit Agrippa, zuletzt mit seinem 2j Tiberius ließ seinem Bruder Drusuö aus dem Eichelsteine zu Mainz (dessen Gründung dem Drusus zugeschrieben wird und wo er eine Brücke bauen ließ) ein Denkmal setzen, das erst am Ende des siebenzehn- ten Jahrhunderts von den Franzosen zerstört ward.

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 350

1849 - Münster : Coppenrath
350 Dritter Abschnitt. Von Constantin's Alleinherrschaft bis zum Untergange des abendländischen Reiches 476. §. 81. Constantin -er Große, Alleinherrscher. 324—337. ') Constantin, der sich schon seit seinem Regierungsantritte den Christen geneigt bewiesen hatte, erhob jetzt die christliche Religion zur Staatsreligion, verschob aber seine Taufe bis an's Ende seines Lebens. Er ließ sich und die Seinigen in der christ- lichen Religion unterrichten, begünstigte und besoldete ihre Lehrer, beförderte Christen zu den höchsten Staatsämtern, hielt viele bei sich am Hofe und pflog den vertrautesten Umgang mit ihnen. Kirchen wurden gebauet und auf das prachtvollste ausgeschmückt, ihre Feste mit der größten Feierlichkeit begangen. Heiligenbilder und Kreuze traten an die Stelle der alten heidnischen Götzen- bilder. Von der Ehrfurcht für das Kreuz beseelt, an welchem das Werk der Erlösung vollbracht war, schaffte Constantin die Kreuzesstrafe ab; und von dieser Zeit an hat sich diese Art Todesstrafe in keinem Gesetzbucke einer christlichen Nation mehr vorgefunden. Wie glücklich mußten sich jetzt die Christen fühlen, die nach so vielen blutigen Verfolgungen in Constantin einen wohl- wollenden Gönner urld Bruder gewonnen hatten! Wohl mogte Con- stantin, als er sich zuerst der Christen annahm, mit in Anschlag ge- bracht haben, eine wie mächtige Partei er aus ihnen für sich bilden könne; denn damals hatte er noch schwere Kämpfe gegen seine Mit- herrscher zu bestehen: mit Hülfe der Christen besiegte er sie alle. Unter ihm wurde auch im Jahre 325 die erste allgemeine Kirchenver- sammlung zu Nicäa in Bithpnien gehalten, auf welcher bereits dreihundertachtzehn Bischöfe erschienen. Hier wurde die Lehre des alerandrinischen Presbyters Arius, daß der Sohn Gottes ein dem Vater untergeordnetes Wesen sei als ketzerisch ver- worfen, und gleiche Wesenheit feierlich als Dogma ausgesprochen.* 2 3) 0 I. C. F. Manso, Leben Constantin's d. Gr. Breslau, 1817. 2) Arius inexplicabilem et indevulsam Patris et Filii divinitatis uni- tatem dividere non formidavit. Chronicon pachale. I. 525. 3) Man legte diesem Ausspruche das Symbolum Apostolorum zu

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 354

1849 - Münster : Coppenrath
354 ein bestimmtes Kronengeld (aurum coronariuni) nmgewandelt wurden. Auch in seinen auswärtigen Unternehmungen war Constan- tin glücklich. Siegreich trieb er die in Mosten eingedrungenen Gothen zurück und verfolgte sie bis tief in ihr Land; einen Theil derselben verpflanzte er nach Mosten, wo sie allmälig dem Christenthume gewonnen wurden. Auch trat er als Beschützer der von den Gothen bedrängten Sarmaten auf und versetzte von diesen 300,000 Mann in das römische Donaugebiet. Im Be- griffe, gegen die Perser zu ziehen, wurde er plötzlich von einer schweren Krankheit ergriffen. Auf dem Todesbette wurde er durch den Bischof Eusebius mittelst der Taufe unter die Christ-- gläubigen ausgenommen und starb gerade am Pflngstfeste des Jahres 337 zu Nicomedien. Sein Körper wurde nach Con- stantinopel abgeführt und mit ungewöhnlichem Gepränge in der von ihm gestifteten Apostelkirche beerdigt; sein Geist aber von den Christen unter die Heiligen, von den Heiden unter die Göt- ter versetzt. §. 82. pie Nachfolger Constantin's -cs Großen bis zur bleibenden Theilung des Ncichcs. 337—395. Nach Constantin's Tode theilten sich seine drei Söhne, Constantin Ii., Constans und Constantius, die sich in ihren La- stern eben so ähnlich wie in ihren Namen waren, in das große Reich. Nach der Bestimmung des Vaters erhielt Constan- tin Ii. die Präfectur Gallien, Constans Italien und Jllyri- cum, Constantius den Orient. Die Neffen des Kaisers, welche dieser zu Cäsaren ernannt harte, wurden von den Trup- pen auf Anstiften des Constantius ermordet. Überhaupt wüthete der letzte so gegen die kaiserliche Familie, daß nur sein Vetter, der junge Julian, übrig blieb. Die beiden andern Brüder ent- zweiten sich. Der ländersüchtige Constantin, der auch Afrika verlangte und deshalb seinen Bruder Constans bekriegte, verlor in der Schlacht bei Aquileja sein Leben (340), und Constans wurde nun Herr des ganzen Oeeidents. Unfähig, zu regieren, und durch sein wüstes Leben allgemein verhaßt, wurde er bei der Empörung seines Feldherrn Magnentius auf der Flucht nach Spanien ermordet (350), und Magnentius bemächtigte sich

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 340

1849 - Münster : Coppenrath
340 maßte Macht des Senats, erschlugen dieselben; und nun wurde der dreizehnjährige, beim Volke und beim Heere'beliebte M. Antonius Gordianus Iii. (238—244), ein Enkel des in Afrika gefallenen Imperators, zum Kaiser ausgerufen. Unter der Leitung seines vortrefflichen Schwiegervaters Mifi- theus, des Oberbefehlshabers der Garde, regierte der junge Kai- ser einige Jahre nicht ohne Ruhm. Mit Glück führte er den persischen Krieg. Als aber Misitheus auf einem Zuge gegen die Perser umkam, erlangte Philippus Arabs die Oberbefehlshaber^ stelle über die Garde, ließ den Kaiser ermorden und bemächtigte sich des Thrones. Jul. Philippus (244—249) war ans der arabischen Stadt Bosträ und führte deshalb den Zunamen Araber (^rads). Mit den Persern schloß er Frieden und zog nach Rom, wo er im Jahre 248 das tausendjährige Bestehen der Stadt mit groß- ßer Pracht feierte. Als Ausländer und Christenfreund 2) war er den Römern und auch den meisten Provinzialen verhaßt. In mehren Provinzen brach eine Empörung aus. Am gefährlichsten für ihn wurde ein Aufstand der Legionen in Möfien, die einen gewissen Marinus zum Gegenkaiser ausgerufen hatte. Zwar wurde dieser kurz nachher wieder erschlagen; jedoch hielt der Kaiser es für gut, zur völligen Wiederherstellung der Ruhe den Senator Decius dahin zu schicken. Aber bei seiner Ankunft wurde er von den Soldaten gezwungen, selbst den Purpur an- zunehmen und sie nach Italien zu führen. Philipp, der ihm entgegenzog, wurde bei Verona geschlagen und getödtet. Trajanus Decius (249—251). Wie sein Vorgänger ein Christenfreund, so war er der heftigste Chriftenfeind. Denn das Christenthum schien ihm den Verfall der altrömischen Religion und der so eng damit verknüpften Verfassung und hiemit der Römerherrschaft selbst herbeigeführt zu haben. Um deshalb dem sinkenden Staate roieder aufzuhelfen, wollte er ihn zu seinen alten Einrichtungen zurückführen, durch welche Rom zu einer solchen Größe emporgestiegen war; er wollte die Sitten verbes- sern und den vernachläßigten Dienst der Götter wiederherstellen. 0 Nach Orosiu s (Vii. 20) war er der erste christliche Kaiser. „Hic primus imperatorum omniurn Christianus fuit ac post tertium imperii ejus annnm milesimus a conditione Romae annus impletus est.“

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 41

1849 - Münster : Coppenrath
41 264 — 133 v. Chr. — Diese ist die glorreiche Zeit der großartig- sten Eroberungen der Römer. Nach der Unterwerfung Italiens lenken diese ihre Blicke auf Sicilien, dessen westliche Hälfte im Besitze der Karthager ist. Dadurch kommen die Römer mit die- ser großen afrikanischen Handelsrepublik in feindliche Berührung, die drei schwere Kriege veranlaßt, deren letzter mit der völligen Zerstörung Karthago's endigt. Auch Sicilien, Sardinien, Eor- sika und Spanien werden unterdeß unterworfen. Nachdem Kar- thago überwältigt ist, so folgt von selbst der Kampf mit den zwei mächtigsten der aus Alerander's Weltherrschaft hervorgegaugenen Reiche, mit Macedonien und Syrien. Durch den Sieg über diese Reiche erhebt sich Rom zur ersten Macht der damaligen Welt. Statt aber diesen Sieg, sogleich bis zur völligen Unter- jochung dieser Reiche fortzusetzen, läßt der römische Senat sie einstweilen bestehen, um sie erst durch seine schlaue, mit bewun- dernswürdiger Besonnenheit und Ausdauer fortgeführte Politik zu schwächen und aufzureiben, bis der Augenblick der Besitzer- greifung sich von selbst darbietet. So wird erst gegen das Ende dieses Zeitabschnittes Karthago, Afrika und ein Theil des syrischen Reiches zur Provinz gemacht. Auch Griechenland wird auf diese Weise nach und nach ganz unterworfen. Die Tapferkeit und die Ausdauer der Römer ist noch dieselbe wie früher; dagegen machen die Reichthümer, die aus den eroberten Provinzen nach Rom fließen, der alten Sittencinfalt ein Ende und legen zugleich, in- dem sie nothwendiger Weise einen großen Unterschied des Besitzes herbeiführen, den ersten Grund zu den nachmaligen Bürgerkriegen. Der Literatur und der Kunst sind diese Reichthümer und die vie- len nach Rom herübergeführten Kunstschätze, so wie die mannig- faltigen Berührungen mit den Griechen sehr günstig. Dritter Abschnitt: Die Republik in ihrem Verfalle und ihrer Auflösung, oder von den Gracchifchcn Unruhen bis zur Al- leinherrschaft des (Octavian. 1^3—30 v. Chr. — Diese ist die Zeit der Bürgerkriege, wo die weltbeherrschende Roma, vom Blute der Nationen trunken, in ihre Eingeweide zu wühlen anfängt. Der Widerstand der in dem Besitze der Ehrenstellen und Reich- thümer sich befindenden Partei der Optimaten oder Vornehmen gegen die zu Gunsten des gedrückten und verarmten Volkes ge-

8. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 201

1849 - Münster : Coppenrath
201 macht worden waren, nicht aber auf diejenigen, welche von An- fang an selbständige Bundesstädte geblieben, oder nach ihrer Un- terwerfung wieder für frei erklärt worden waren, oder besondere Privilegien, wie Freiheit von Abgaben und sonstigen Lasten, er- halten hatten. Auch die in den Provinzen sich nach und nach an- siedelnden römischen und latinischen Kolonien waren von diesem Imperium erimirt. Was die Verpflichtungen der Provinzen betrifft, so waren die Abgaben in denselben sehr verschieden. Gewöhnlich bestanden sie in einer Kopf- und Grundsteuer. Es bestand letztere, wie z. B. in Spanien und in Afrika, oft in einer für immer bestimmten und nicht nach dem jährlichen Ertrage des Bodens berechneten Geldsumme (stipendium); weshalb solche Provinzen stipendiariae hießen. Häufiger aber bestand die Grund- steuer in der Entrichtung des Zehnten von den Früchten, welcher jedoch vom Staate nicht unmittelbar erhoben, sondern verpachtet wurden. Pächter (publicani) waren in der Regel die reichen Ritter, die sich zu dieser gewinnreichen Erwerbsquelle oft in ganzen Gesellschaften vereinten und wieder ihre Unterpächter, die verhaßten Zöllner, anstellten. Zu jenen festgesetzten Abgaben kamen noch Zölle in Häfen und Grenzstädten, Pachtgelder von Berg- und Salzwerken, von Viehweiden; außerdem außerordent- liche Getreidelieferungen zum Bedarf der Statthalter. Truppen aber, wie die italischen Bundesgenossen, stellten die Provinzen in der Regel nicht: die Besatzung wurde von Rom aus dahin ge- sandt. Nur in außerordentlichen Fällen, z. B. wenn im Lande selbst, oder an dessen Grenzen Krieg geführt wurde, wurden sie zur Hülfsleistung herangezogen. Unter der römischen Verwaltung gewannen manche Pro- vinzen nach und nach eine ganz andere Gestalt und wurden durch die vielen Niederlassungen der Römer in denselben mehr oder weniger romanisirt. Römische Kaufleute und Geldwechsler trie- den hier vorzüglich ihre Geschäfte, kauften sich hier, wo sie vor den Provinzialen große Vorrechte hatten, Landgüter an und er- weiterten diese zu Ungeheuern Besitzungen (latifundia), die sie durch Sklaven bearbeiten ließen. Neue Städte, Heerstraßen, Kanäle, Tempel und Theater wurden errichtet; und mit den herrschenden Römern breiteten sich auch immer weiter ihre Sprache, Sitten

9. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 351

1849 - Münster : Coppenrath
351 Derselbe Kaiser, welcher die Christen so großmüthig be- schirmte, verlegte im Jahre 330 seine Residenz von dem heid- nischen, stets bedrohten Rom weg nach Byzanz. Didse Stadt schien gleichsam von der Natur selbst dazu bestimmt zu sein, die Herrscherin der Völker zu werden. Sie lag in Thracien, an der Grenzscheide von Europa, dort wo sich der thracische Bos- porus zum Marmormeere erweitert. Die reizenden Ufer von Asien und Europa grenzen hier so enge an einander, daß der dazwischen rauschende Bosporus nur als ein großer Strom er- scheint. Durch diesen steht sie, hier mit dem schwarzen, dort mit dem Marmormeere und vermittelst dieses auch mit dem Ar- chipelagus und dem Mittelmeere in Verbindung und führt also den Schlüssel zu allen daran liegenden Ländern. So zum Mit- telpunkte des regsten Verkehres gelegen, konnte sie die Schätze der ganzen damals bekannten Erde in ihren geräumigen und sichern Hafen zusammenströmen lassen. Diese durch ihre Lage so begünstigte Stadt sollte nun ein neues Rom werden. Con- stantin trug deshalb Sorge, die Prachtgebäude und öffentlichen Plätze des alten Roms in dem neuen nachzubilden. Selbst das Capitol und die sieben Hügel wurden nicht vergessen. Aber statt der heidnischen Tempel erhoben sich hier christliche Kirchen, auf deren Thürmen das Kreuz als glorreiches Siegeszeichen des Christenthums über das Heidenthum prangte. Auf des Kaisers Einladung wuchs schnell die Bevölkerung der Stadt, die man nach seinem Namen Constantinopel, d. i. Constantinos Stadt, nannte. Gegen dieses neue Rom, welches stolz und gebietend über zwei Welttheile zugleich hinblickt, sank das alte immer tiefer in Schatten zurück. Eine Folge dieser Verlegung des Regierungssitzes war eine gänzliche Veränderung der bisherigen Verfassungsform. Das ganze Reich wurde in vier Präfecturen oder Oberstatthalter- schaften, in dreizehn Diöcesen oder Bezirke, und in hundcrt- siebenzehn Provinzen oder Kreise getheilt. Die erste oder morgenländische Präfectur umfaßte in 5 Diöcesen und 48 Grunde und gebrauchte, um alle Zweideutigkeit zu heben, das Wort ofxoovgiot; (consubstantialis) zur Bezeichnung des Verhältnisses des Soh- nes zum Vater. -j

10. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 353

1849 - Münster : Coppenrath
353 anwesenden Praefectus praetorio und den eigentlichen Staats- rächen (comites consistoriani) den Staatsrach (consistorium) des Kaisers, welchen er namentlich bei der Gesetzgebung zu Rache zog. Daneben bestanden noch mehre Einrichtungen der alten Zeit fort; aber fast nur als leere Würden, ohne fernem Einfluß: so der Senat in Rom und seit Constantin auch in Constantinopel, dessen Geschäftskreis sich bloß auf das beschränkte, was der Kaiser ihm etwa vorlegte; die aus seiner Mitte er- nannten Consuln gaben dem Jahre ihren Namen. .Auch das Patrieiat bestand noch fort, aber ohne Amtsgewalt und Erblich- keit, bloß als eine hohe Würde, die der Kaiser besonder» Günst- lingen verlieh und sie dadurch hoffähig machte. Eine sehr strenge gegliederte Rang- und Titelordnung bestimmte das äußere Ver- hältniß der Beamten zu einander und die Grade der Ehrerbie- tung, welche man Jedem zu erweisen hatte. Die höchsten Civil- und Militär-Beamten führten den Titel „Erlauchte" (illu- stres); nach ihnen folgten die „Hoch an sehnlichen" (spec- tabiles) , dann die „V i e l b e r Ü h m t e n" (clarissimi), hierauf die „Vielbewährten" (perfectissimi), zuletzt die „Erlese- nen" (egregii). So führte eine orientalische Hofordnung mit der strengsten Etiquette stufenmäßig bis zu der erhabenen Höhe des göttlich verehrten Herrschers hinan. Die Unterhaltung des glanzvollen Hofstaates nebst dem Beamtenheere, welches die Büreaukratie in der furchtbarsten Weise handhabte, und der Armee, die jetzt zum Theil aus be- soldeten Barbaren bestand, verschlang unermeßliche Summen und machte eine für das Volk sehr drückende Vermehrung der Ab-^ gaben nöthig. Es wurden erhoben: 1) eine jährliche, vom Kaiser durch ein Ediet (iudictio genannt) ausgeschriebene Grund- und Kopfsteuer, welche theils in Geld, theils in Naturprodueten geliefert wurde. Zum Behuf dieser Steuer wurde alle 15 Jahre das Grundeigenthum von neuem abgeschätzt und danach ein neuer Kataster angefertigt. 2) Eine Gewerb- und Handels- steuer, welche alle 5 Jahre erhoben wurde. 3) Der Ertrag der Hafen- und Landzölle, der Salz- und Bergwerke, der Mün zen und der kaiserlichen Fabriken. 4) Die bei feierlichen Gelegenheiten als Ehrengeschenke von den Städten des Rei- ches dem Kaiser dargebrachten goldenen Kronen, die nun in Weiter, Geschichte der Römer. 00
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